Für Unternehmen und Privatpersonen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Zuschuss für Weiterbildungsmaßnahmen und Firmenschulungen in Anspruch zu nehmen. Da Fördermittel ein sehr umfangreiches Thema geworden sind, habe ich Ihnen hier eine Reihe von Möglichkeiten aufgelistet. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen oder schreiben Sie mich gerne an.
Prämiengutschein deutschlandweit
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat 50 % der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen (max. 500 €), soweit die Kosten höchstens 1000 € betragen. Das jährlich zu versteuernde Einkommen (nach Abzug aller steuerlich abzugsfähigen Ausgaben) darf maximal 20.000 € oder bei gemeinsam Veranlagten 40.000 € nicht übersteigen.
Empfangsberechtigte Personen sind:
Die Prämiengutscheine können Sie einfach in ausgewählten Beratungsstellen beantragen.
Bildungsscheck für Nordrhein-Westfalen
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Die maximale Fördersumme beläuft sich seit dem 1. März 2019 auf 500 Euro.
Empfangsberechtigte Personen sind:
Den Bildungsscheck können Sie in verschiedenen Beratungsstellen in NRW einfach beantragen. Mehr dazu unter http://www.bildungsscheck.nrw.de.
Potentialberatung für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Für Beratungen in Personalfragen und Strategieentwicklungen in einem Unternehmen kann ebenfalls eine Förderung von 50 % der Nettokosten (max. 500 € pro Beratertag und max. 15 Beratertage) beantragt werden. Auch diese Förderung gibt es für Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten und höchstens 250 Mitarbeitern. Weitere Informationen unter http://www.ihk-nordwestfalen.de.
Bildungsscheck für Beschäftigte und Unternehmen in Brandenburg
Im Land Brandenburg gibt es ebenfalls einen Bildungsscheck für Beschäftigte und Unternehmen mit einer Förderung bis zu 70 %. Diese müssen über die LASA Brandenburg beantragt werden. Weitere Infos unter http://www.lasa-brandenburg.de.
Weiterbildung für Firmen in Niedersachsen
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab (Gebiet, Höhe der Freistellung, etc.). Genaueres erfahren Sie bei der IWIN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen unter http://www.iwin-niedersachsen.de.
Steuerliche Förderung
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung als Werbekosten oder Fortbildungskosten berücksichtigt werden. Unternehmen können die Kosten und die Mehrwertsteuer von 19 % komplett absetzen.
Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden.
Für weitere Informationen zu den Fördermitteln sprechen Sie mich gerne unter (02535) 959222 an.